BankPraktiker
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Dieser BankPraktiker enthält die aktuelle Ausgabe des DigiPraktiker
Die aktuelle und künftige Regulatorik hat mitunter erheblichen Einfluss auf die Organisation, die Geschäftsmodelle und die Wettbewerbsfähigkeit der Kreditinstitute. Zusammen mit der stetig zunehmenden Komplexität der regulatorischen Anforderungen steigen auch der Informationsbedarf sowie die Ansprüche an das Berichtswesen, da dieses steuerungsrelevante Informationen zur Entscheidungsunterstützung bereitstellen soll. Das Berichtswesen muss daher das sich immer schneller ändernde regulatorische Umfeld objektiv und auf die Zukunft gerichtet abbilden. Diese Aufgabe obliegt insbesondere der Compliance-Funktion. In den Kreditinstituten hat sich – u. a. aufgrund der MaRisk und MaComp – ein Berichtswesen durch die Compliance- Funktion etabliert, das oftmals von zwei Problematiken betroffen ist. In der Regel sind nur die aufsichtsrechtlich geforderten Mindestberichtsbestandteile enthalten. Zudem besteht in der Praxis eine fortwährende Unsicherheit über die Struktur, die Form, die Inhalte und den Umfang der Berichte. Dies führt u. a. dazu, dass steuerungsrelevante Informationen nicht an zentraler Stelle, zu viel Text enthaltend und nicht ausgewogen genug dargestellt werden. Dadurch kann es zu einem ungünstigen Verhältnis von für die Geschäftsleitung (als Berichtsempfänger) steuerungsrelevanten und nicht steuerungsrelevanten Informationen kommen: Eine Ausrichtung an den aufsichtsrechtlich geforderten Mindestberichtsbestandteilen kann zu kurzsichtig sein und zu umfangreiche oder zu schlecht strukturierte Informationen können die Geschäftsleitung dazu verleiten, diese nicht angemessen einzuschätzen und nicht die bestmöglichen Entscheidungen, mitunter sogar Fehlentscheidungen, zu treffen. Hier kann die Compliance- Funktion ansetzen und über die aufsichtsrechtlichen Mindestberichtsbestandteile hinausgehend auch einen Mehrwert schaffen. Wie kann die Compliance- Funktion dies in der Praxis umsetzen? Grundlage für die Berichte sollte immer der empfängerorientierte Informationsbedarf sein, d. h. zunächst sind die steuerungsrelevanten Informationen zu ermitteln. Die Berichtsinhalte sollten sich dann auf diese konzentrieren. Hierbei kann eine zusammenfassende Übersicht anhand eines so genannten „Compliance- Cockpits“, in dem sämtliche steuerungsrelevanten Informationen auf einen Blick erkennbar sind, unterstützt durch geeignete visuelle Darstellungen von Nutzen sein. Tabellen, Grafiken und grafische Komponenten (z. B. farbige Richtungspfeile, Ampelsystematik, Heat Map) erleichtern die schnelle und intuitive Informationsaufnahme durch die Berichtsempfänger. Detailliertere und ergänzende Informationen finden sich dann in den nachfolgenden Berichtsabschnitten. Die Berichte sollten nicht nur vergangenheits- oder gegenwartsbezogene Informationen umfassen, sondern sich verstärkt auf zukunftsorientierte Informationen fokussieren. Meine Empfehlung: Betrachten Sie das Berichtswesen nicht als aufsichtsrechtlich geforderte Pflicht, sondern als Möglichkeit, um regulatorische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Organisation und das Geschäftsmodell frühzeitig Einschätzen und entsprechend reagieren zu können. Freundliche Grüße und viel Spaß beim Lesen Ihr Daniel Emeneth, Compliance, Degussa Bank AG
BankPraktiker ist die monatliche Fachzeitschrift aus dem Finanz Colloquium Heidelberg für Fach- und Führungskräfte aller Institutsgruppen der Kreditwirtschaft. BankPraktiker informiert die Leser monatlich kompakt und lösungsorientiert mit praxisorientierten Beiträgen über die wichtigen Entwicklungen im Aktiv- und Passivgeschäft sowie zu Personal- und bereichsübergreifenden Themen aus der Kredit- und Finanzdienstleistungsbranche. Im Infoteil halten Personalia und Bücher die Leser auf dem Laufenden.