Die „kritische Grundhaltung“
Verstärkung der kritischen Grundhaltung: Misstrauen 2.0 oder business as usual?
Katja Hampe, Fachreferentin der Geschäftsführung, Wirtschaftsprüferin, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
I. Fragen über Fragen
Zwar ist das Thema “Verstärkung der kritischen Grundhaltung: Misstrauen 2.0 oder business as usual?" schon selbst als Frage formuliert, aber es löst (gewollt) gleich eine ganze Reihe weiterer Fragen aus: Was ist überhaupt eine “kritische Grundhaltung”? Wer nimmt diese wem gegenüber ein? Warum hat sich diese verstärkt? Und was hat das überhaupt mit einer Bank bzw. einem Bankmitarbeiter zu tun? Doch eins nach dem anderen: Rom wurde schließlich auch nicht an einem Tag erbaut.
II. Kritische Grundhaltung als Berufspflicht des Wirtschaftsprüfers
Kreditinstitute und auch alle anderen prüfungspflichtigen Unternehmen werden jährlich einer normierten (Jahresabschluss)Prüfung[1] unterzogen. Die entsprechenden Prüfungshandlungen sind von qualifizierten Prüfern – in der Regel durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder im Falle der Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen durch die zuständigen Prüfungsverbände – durchzuführen. Und dies nicht irgendwie, sondern gemäß der sogenannten allgemeinen Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers (WP) unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich[2]. Diese seit vielen Jahrzehnten kodifizierten Berufspflichten wurden 2016 ausdrücklich um den Berufsgrundsatz der kritischen Grundhaltung ergänzt[3]. In § 43 Abs. 1 ...
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?Feel free to contribute!