Beschreibung
Auskunftsersuchen von Staatsanwaltschaft, Polizei, Verfassungsschutz, Behörden und Privaten (Stellen) werden tagtäglich an die Kreditinstitute gerichtet. Dabei spielt die zügige und vor allem korrekte Beantwortung eine entscheidende Rolle. In welchen Fällen sind Auskünfte zu erteilen (und in welchen nicht?), ohne das Bankgeheimnis zu verletzen bzw. strafrechtlich belangt zu werden? Wo sind Rechtsbehelfe möglich und auch sinnvoll? Welche Handlungsspielräume bestehen? Wie agieren, wenn Auskünfte nicht bzw. nicht richtig erteilt werden? Wie kann der Kostenaufwand der Bearbeitung möglichst gering gehalten werden und welche Möglichkeiten bestehen, Kosten über die Zeugenentschädigungsregelungen wieder „reinzuholen“? Unsere langjährigen praxiserfahrenen Referenten zeigen zahlreiche Wege einer effektiven und effizienten Bearbeitung auf.
Themen u.a.:
- Bankgeheimnis vs. Auskunftserteilung
- Auskunftsverlangen vs. Herausgabeverlangen
- Beschlagnahmeanordnungen (abwenden) – Sammelauskunftsersuchen – SteuerCD – Rasterfahndungen
- Ablauf Aufbewahrungsfristen und Auskunftsverweigerung
- Umfang und Form der Auskunft (u.a. bei Anfragen von Arbeitsagenturen und Sozialhilfeträgern)
- Bankauskunftsverfahren – Auskunftsvollmachten
- Kundeninformation – ja oder nein?
- Kosten minimieren – Kostenerstattungsregelungen nutzen
Referenten
- Kaspar Dreyer, Rechtsanwalt Referent Rechtsberatung, Sparkasse Bielefeld
- Dr. Christian Wagemann LL.M. (Illinois), Rechtsanwalt Head of Corporate Functions Compliance, Director , Deutsche Bank AG
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