Beschreibung
DSGVO – aktuell und praxisnah
Die Nutzung und sonstige Verarbeitung von Beschäftigtendaten sind wieder verstärkt im Fokus der Datenschutzaufsichtsbehörden und Gerichte. Aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte stehen täglich vor den Fragen, wie Beschäftigtendaten auf rechtmäßige Weise genutzt werden dürfen und welche sonstigen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten sind, z. B. bei Betriebsvereinbarungen, Überwachungsmaßnahmen oder Auskunfts- und Herausgabeansprüchen von Beschäftigten. In dieser Veranstaltung erwerben Sie das datenschutzrechtliche Know-how, um diese Fragen beantworten zu können. Dabei profitieren Sie von dem Wissen und den Tipps erfahrener Praktiker aus der Datenschutzaufsicht und der Rechtsberatung.
10:00 – 13:45 Uhr
Aktuelle Probleme und Lösungen aus Sicht einer Datenschutzaufsichtsbehörde
- Im Fokus der Aufsicht: BYOD und Social Media
- Knackpunkte und Hinweise für die Praxis
- Beschwerdefälle aus der Praxis
Überprüfung und Überwachung von Beschäftigten – Möglichkeiten und Grenzen
- Vorlage und Kopie von Führungszeugnissen und Schufa-Selbstauskünften
- Videoüberwachung
- Kontrolle der Internetnutzung
- Background-Check bei Bewerbern und Beschäftigten (z. B. in Social Media)
Umgang mit datenschutzrechtlichen Ansprüchen von (ausscheidenden) Mitarbeitern
- Theorie und Praxis: Umsetzung durch Arbeitgeber & Durchsetzung durch Beschäftigte
- Insbesondere: Recht auf Auskunft und Recht auf Datenübertragung
13:45 – 17:00 Uhr
Spannungsfeld Arbeitgeber und Betriebsrat
- Ein oder zwei Verantwortliche?
- Folgen für die Praxis
Datenschutzrechtskonforme Betriebsvereinbarungen
- Datenschutzrechtlicher Rahmen, notwendige Bestandteile einer Vereinbarung und Vorgehen in der Praxis
- Rahmenvereinbarungen – Was hier im Besonderen zu beachten ist
- Handlungsbedarf bei Vereinbarungen, die vor dem 25. Mai 2018 geschlossen wurden?
- Formulierungsbeispiele
- Checklisten
Einwilligung von Beschäftigten als Rechtsgrundlage – Ist jetzt alles möglich?
- Möglichkeiten und Grenzen einer Verarbeitung auf Basis einer Einwilligung
- Voraussetzungen gemäß § 26 BDSG
- Praxisbeispiele
Datenschutzrechtskonforme Umsetzung von Prozessen der Personalverwaltung in der Praxis – Auswahl
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Auslagerung von Prozessen und Einschaltung Dritter, z. B. bei der Gehaltsabrechnung und im Bewerbungsverfahren
Referenten
- Dr. Markus Lang, Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzrecht-Praxis Düsseldorf
- Daniel Joos, Referent für Beschäftigtendatenschutz Baden-Württemberg, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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