Beschreibung
Schnelle Reaktionen bringen zusätzliche Erträge – Kenntnis der Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung und Insolvenz
Rund 5,5 Millionen Deutsche drücken Schulden. Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist das für viele Schuldner erst mal ein Schock. Auto, Handy, Fernseher – plötzlich scheint alles in Gefahr. Dabei lässt der Mann mit dem Kuckuck durchaus mit sich reden. Und: Manche Sachen darf er gar nicht mitnehmen. Auch für die Anforderungen von Verbraucher- und Regel-insolvenzverfahren benötigt der Bankmitarbeiter Spezialkenntnisse. In unserem Seminar zeigen Ihnen erfahrene Referenten, die seit Jahren als Insolvenzrichter, Insolvenzverwalter und Gerichtsvollzieher tätig sind, die Wege der Vollstreckung, die gesetzlichen Grundlagen in der Insolvenz und insbesondere die effiziente Zusammenarbeit zwischen den Kreditinstituten einerseits und dem Gerichtsvollzieher, Insolvenzgericht und Insolvenz-verwalter anschaulich und durch Praxisfälle auf.
Richtige Beauftragung des Gerichtsvollziehers; der Gläubiger bestimmt Art, Umfang und Reihenfolge der Maßnahmen
- Gläubiger muss deutlich zum Ausdruck bringen, ob eine bestimmte Reihenfolge gewünscht wird oder ob die Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden sollen
- Dispositionsmaxime liegt bei den Kreditinstituten
Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher
- Auskunftsermittlung gilt nunmehr gleichermaßen für natürliche und juristische Personen
- keine isolierten Anträge möglich; die Auskunft erfolgt nun immer stufenweise (Einwohnermeldeamt, Register und Gewerbeamt; Ausländerregister, Rentenversicherung, Kraftfahrtbundesamt)
(Vorläufiger) Gläubigreausschuss im Inolvenzverfahren
- Abschluss Deckungsversicherung und Haftungsfreistellungserklärung
- Abstimmung mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter
- Reaktionsmöglichkeiten als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses
Forderungsanmeldung, Berichts- und Prüfungstermin im Insolvenzverfahren
- Anforderungen an eine korrekte Forderungsanmeldung
- Handlungsmöglichkeiten beim Berichts- und Prüfungstermin
Reaktionsmöglichkeiten der Banken im Rahmen des eröffneten Insolvenzverfahrens
- Handlungsstrategien und -alternativen bei eröffneten Verfahren
- Abstimmungsmöglichkeiten mit Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter
Referenten
- Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Benjamin Webel, Richter am Amtsgericht (Zivil- und Insolvenzrichter), Amtsgericht Ulm
- Jörg Hunold, Obergerichtsvollzieher,
- Heinrich Stellmach, Stellmach & Bröckers RAe – WP – StB
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