Beschreibung
Optimierte Prozessgestaltung – Umsetzung der MaRisk und EBA-Vorgaben
Das Seminar beleuchtet die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten, die eine Intensivbetreuung von Gewerbe- und Firmenkunden beinhaltet und zeigt auf, in welchem Falle die Erstellung eines Intensivkonzeptes durch einen externen Unternehmensberater von Relevanz ist. Ebenso geht das Seminar darauf ein, welche Anforderungen ein Intensivkonzept erfüllen müssen und welche "Abstriche" unter Umständen gemacht werden können. Im Mai 2016 hat sich der BGH mit dieser Frage befasst und klargestellt, dass ein Sanierungskonzept "nicht den Anforderungen des IDW entsprechen" müsse – aber was bedeutet dies für die Praxis?
Aufzeigen von Handlungsoptionen in der Intensivbetreuung von Gerwebe- und Firmenkunden
- Welche Maßnahmen können noch in der Intensivbetreuung ergriffen werden?
- Wann ist die Engagementabgabe in die Sanierung sinnvoll?
- Welche Kompetenzregelungen sind in der Intensivbetreuung zielführend?
Anforderungen an ein (externes) Intensivkonzept durch einen Unternehmensberater
- Was sind die Mindestinhalte eines Intensivkonzepts?
- Wie unterscheidet sich ein Intensivkonzept von einem Sanierungskonzept?
- Ist auch bei einem Intensivkonzept eine Anlehnung an den IDW S 6 zielführend?
Merkmale und Besonderheiten eines Intensivkonzepts
- Was sind die besonderen Merkmale derartiger Konzeptionierungen?
Standards bei der Konzepterstellung – ist eine Orientierung an IDW S 6 generell sinnvoll?
- Bringt der neue IDW S 6 von 08/2018 Erleichterungen mit sich?
- Ist der neue IDW S 6 praxistauglich?
Angemessene Einbeziehung der Erkenntnisse aus Forbearance-Maßnahmen in die Früherkennung, Intensivbetreuung und bei der Bildung der Risikovorsorge
- Nach neuer MaRisk: Forbearance als Abgabekriterien in die Intensivbetreuung
- MaRisk 1.2.5 Tz. 2: Sanierungsfälle in der Intensivbetreuung
Referenten
- Thomas Wuschek, Rechtsanwalt, Kanzlei SanExpert
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