Beschreibung
Einbezug der neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise(!)
Infolge der Geldwäschenovelle 2017 haben sich die Kundenidentifikationspflichten und die Feststellung des wB deutlich verschärft. Ebenfalls ist zum 25.06.2017 das StUmgBG in Kraft getreten, welches weitreichende Auswirkungen auf die Kreditinstitute haben wird. Auslöser waren die vermehrten Berichte über legale sowie illegale Konstruktionen zur Steuervermeidung. Um hier gegenzuwirken, hat der Gesetzgeber das steuerliche Bankgeheimnis im Wesentlichen abgeschafft und das Kontenabrufverfahren gem. § 24c KWG erweitert. Die Institute müssen nun deutlich mehr Kundendaten vorhalten und im Kontenabrufverfahren zur Verfügung stellen. Hier gilt es frühzeititg zu reagieren, um zum Fristende am 01.01.2020 die relevanten Daten liefern zu können. Die Referenten gehen u. a. auf diese Herausforderungen ein und geben Tipps zur Umsetzung.
(Mittagspause zwischen 12:00 – 13:15)
Hürden in der Kundenidentifizierung und Lösungsansätze
- Bestimmung der Begründung einer Geschäftsbeziehung gem. § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG und Abgrenzung zu anderen Rechtsbeziehungen
- Praxisfälle zu Identifizierungspflichten gem. § 11 GwG
- Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten – Ermittlung und Bestimmung von (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten anhand von Beispielen
- Herausforderungen im Zusammenhang mit Siftungen und Trusts
- Unterscheidung des Geldtransfers zu einer Transaktion – Ableitung von Verpflichtungen
- erforderliche Überarbeitung von internen Prozessen
- notwendige Weiterentwicklung der vom Geldwäschebeauftragten durchzuführenden risikoorientierten Kontrollen
- regelmäßige Aktualisierung der Kundenstammdaten – Ableitung eines angemessenen zeitlichen Abstands
- Erfassung von politisch exponierten Personen und Anwendung von verschärften Sorgfaltspflichten
- Kundenidentifizierung mittels Videoidentifikation und Online-Legitimation
Umsetzungscheck StUmBG und Neuerungen im Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG
- Erweiterung des Kontenabrufverfahrens gem. § 24c KWG auch für steuerliche Abfragen
- Erfassung der Identifikationsmerkmale von Verfügungsberechtigten und jedes anderen wirtschaftlich Berechtigten
- Anpassung der Aufbewahrungsfristen(!)
- Mitteilungspflicht von inländischen Steuerpflichtigen zu Drittstaat-Gesellschaften – Tipps und Praxisbeispiele
- Kontinuierliche Überwachung und Aktualisierung des mitgeteilten steuerlichen Identifikationsmerkmals – Ausnahmen und Abruf durch das Kreditinstitut
- mögliche Haftung von Kreditinstituten bei Steuerausfällen!
Wir freuen uns über einen fachlichen Austausch auch nach dem Ende des Seminars!
Referenten
- Christina Schöning, Stellv. Geldwäschebeauftragte & Stellv. Verantwortliche der Zentrale Stelle Zentrale Stelle, Bereich Compliance, Hamburger Sparkasse AG
- Sabine Steudten, Chief Compliance Officer/Prokuristin, Volksbank in der Ortenau eG
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