Beschreibung
Neue Forbearance-Meldungen für alle Institute als Auslöser für Aufsichtsprüfungen zur Risikovorsorge (PAAR) – Zusätzlich EWBs möglich!
Die MaRisk fordern erstmals die Berücksichtigung von bspw. vertraglichen Zugeständnissen zugunsten des Kreditnehmers aufgrund sich abzeichnender finanzieller Schwierigkeiten (Forbearance). Bei der Festlegung der Kriterien hat das Institut auch die Engagements hinsichtlich eines Übergangs in die Intensivbetreuung/Sanierung/Abwicklung angemessen zu berücksichtigen, bei denen Zugeständnisse hinsichtlich der Rückzahlungsmodalitäten zugunsten des Kreditnehmers gemacht wurden. Eine genaue Definition und Abgrenzung von Forbearance hat das Institut individuell vorzunehmen, ggf. auch in Anlehnung an Definitionen internationaler Aufsichtsinstitutionen (EBA). Die Erkenntnisse aus Forbearance-Maßnahmen sind zudem angemessen bei den Verfahren zur Risikofrüherkennung, Risikoklassifizierung und der Bildung der Risikovorsorge zu berücksichtigen.
Forbearance: Neue aufsichtliche Anforderungen an den Umgang mit Kredit-Engagements bei Zugeständnissen (z. B. Stundungen) und sich abzeichnenden Problemen
- Verschärfte Aufsichtsanforderungen an Frühwarnverfahren aus MaRisk-Novelle und EBA-Vorgaben (u. a. SREP) – u. a. verschärfte Meldepflichten für Banken in Bezug auf die Qualität der Vermögenswerte und notleidende Kredite (NPLs) – Laufende aufsichtliche Überprüfung der gemeldeten Forbearance-(Kenn-)Zahlen („Asset Quality Monitoring“)
- Neuer BCBS 403 zur aufsichtlichen Behandlung von problembehafteten Vermögenswerten – Abgrenzung notleidender Kredite (NPLs) zu Forbearance-Engagements
- Anforderungen an die Ausgestaltung von Prozessen und Datenqualität beim Aufbau effizienter und valider Frühwarnverfahren
- Einbeziehung der Erkenntnisse aus Forbearance in die Risikovorsorge (neue PAAR–Prüfungen der Aufsicht zur Überprüfung einer angemessenen Risikovorsorge; Umgang mit zusätzlicher PAAR-EWB in den Instituten und Auswirkungen auf den Eigenmittelbestand)
- EZB–Leitfaden für weniger bedeutende Institute (LSI) zum Umgang mit notleidenden Krediten für eine bessere Steuerung und Überwachung entsprechender Engagements
Prüfung der Forbearance–Prozesse: Angemessenheitsprüfung hinsichtlich Risikofrüherkennung und Risikoreporting bzgl. Forbearance-Engagements
- Umfassende Kreditmeldungen im Meldewesen aufgrund Forbearance-Anforderungen durch FINREP – notwendige IT-Architektur und Datenhaushalte für die Abgabe korrekter Meldungen
- Prüfung und Beurteilung der institutsindividuellen Forbearance–Indikatoren und der Festsetzung für alle Einzelengagements zur Identifizierung von Forbearance–Engagements
- Implementierung wirksamer Forbearance–Prozesse (Ersteinstufung; Folgebewertung) zur Sicherstellung einer MaRisk-konformen Risikofrüherkennung und Risikoberichterstattung
- Wann sind Forbearance-Engagements aufsichtsrechtlich als „non–performing“ bzw. als „default“ einzustufen?
- Welcher Risikovorsorge-Stufe (nach den IFRS 9-Impairmentvorschriften) sind Forbearance-Engagements zuzuordnen?
- Berücksichtigung von Forbearance-Kriterien als Impairment–Trigger bzgl. IFRS 9
- Ausblick: Ausweitung der Forbearance-Anforderungen durch FINREP 2.0 sowie durch neue CRR–Offenlegungserfordernisse
Prüfung und Beurteilung der aus der Forbearance–Klassifizierung abgeleiteten Engagement–Maßnahmen
- Kriterien zur Forbearance–Klassifizierung: Zwingende Forbearance vs. vermutete Forbearance
- Prüfung der Kreditverträge und des Produktbestands hinsichtlich enthaltener Stundungsklauseln
- Prüfungsvorgehensweise zur sachgerechten Einstufung von Forbearance-Engagements (Zugeständnisse/ Anpassung von Vertragsbedingungen/Konditionen)
- Schnittstellen zu anderen Fachbereichen/-themen (Meldewesen/Ratingverfahren)
- Zeitnahe Reaktion auf aktuelle (Risiko-)Entwicklungen • Ad-hoc-Ausrichtung von Prüfungsplanung/-feldern
- Vorgehensweise bei der Nachverfolgung/Begleitung von Engagementmaßnahmen aufgrund von Zugeständnissen an den Kreditnehmer
- Überwachung von Kundenengagements mit Forbearancekennzeichnung
- Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Wegfall der Forbearance–Klassifizierung
Referenten
- Michael Werheit, Abteilungsleiter Kreditrevision, Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
- Armin Scharpf, Referatsleiter Bankgeschäftliche Prüfungen 2, Deutsche Bundesbank
- Markus Flechsig, Manager | FSI Assurance, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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